Internationale Lebensnummer


Die VFZB Züchtervereinigung führt ab Geburtsjahrgang 2009 die Vergabe einer internationale 15-stelligen Lebensnummer auf allen Papieren (Zuchtbescheinigung, Zuchtbuch, Pferdepass) ein. 

Diese Lebensnummer wird in Europa für alle Pferde einmalig vergeben und zukünftig auch in einer EU Datenbank registriert. Unsere Züchtervereinigung hat hierzu den Verbandsschlüssel 78 erhalten. 

Auch bei späteren Eintragungen zum Beispiel in ein anderes Zuchtbuch wird die Lebensnummer beibehalten. Auch für Pferde, die aus anderen Ländern in einen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eingeführt werden, muss ab dem 1. Juli 2009 innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Zollverfahrens ein Pferdepass mit der Vergabe einer 15-stelligen Lebensnummer beantragt werden. 

Die neue EU Pferdepassverordnung schreibt ab dem 1. Juli 2009 zudem für alle Pferde in den Staaten der EU einen Pferdepass und eine Transponder-Kennzeichnung (Mikrochip) vor. Die Transponder-Kennzeichnung gilt für alle Pferde, die nach dem 1. Juli 2009 geboren werden oder/und bis zum 1. Juli 2009 noch keinen EU Pferdepass haben.

 

Ines v.Butler-Wemken