Pferdehalter Meldepflicht



Wer Pferde hält, muss dies in Deutschland beim zuständigen Veterinäramt und zusätzlich auch bei der zuständigen Tierseuchenkasse anmelden. Die Adressen gibt es bei der Gemeindeverwaltung oder bei den Landkreisämtern. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldpflicht soll zum Beispiel bei Ausbruch einer Seuche sofortige Maßnahmen zum Schutz der Tiere ermöglichen. Weitere Infos gibt es auf den Internetseiten der Tierseuchenkassen. Wer in Schleswig-Holstein wohnt, kann sich auf der Seite des Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein informieren, dort zahlt der Tierseuchenfonds auch eine Beihilfe von 12,78 Euro zur Pferdepassgebühr. In mehreren Bundesländern gibt es zudem Beihilfen für Pferdehalter unter anderem  zu Laborkosten, zur Erkennung von Krankheiten, zu Hygieneuntersuchungen und auch zur Untersuchung von Fehlgeburten.

 

Dr. Ines v.Butler-Wemken